Nach §46 der Gemeindeordnung BW benötigen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Unionsbürgerschaft und müssen vor der Zulassung der Bewerbung in Deutschland wohnhaft sein. Sie müssen zwischen 26 und 67 Jahre alt sein und jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD einstehen.

Lesen Sie die Stellenausschreibungen im Staatsanzeiger - Online unter: www.staatsanzeiger.de und kommen Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch bei uns vorbei, wir haben alle Gemeinden im Blick und finden die richtige für Sie.

Sie benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung und eine Eidesstattliche Versicherung - am besten zusammen mit einem Bewerbungsschreiben das wir für Sie gestalten.

In der Regel kommen auf (Erst-)Bewerber neben diversen bürokratischen Hürden noch unzählige Aufgaben und Termine zu. Diese zu koordinieren und gleichzeitig eine persönliche Linie zu entwickeln erfordert in jedem Fall eine fundierte Unterstützung, um schlussendlich auch erfolgreich zu sein. Es bietet sich an, verschiedene Aufgaben zu delegieren, welche zeit-, und geldintensiv sind, um sich voll und ganz auf die anstehende Präsentation der eigenen Person konzentrieren zu können.

Einen der spannendsten Berufe die erreicht werden können. Sie haben ein sehr großes Maß an Flexibilität und Gestaltung das Ihnen Ihre Selbstverwirklichung erlaubt. Zudem haben Sie viel mit Menschen zu tun und bringen Sich in soziale Projekte ein. Der Beruf des Bürgermeisters wird Sie ausfüllen aber auch erfüllen.

Bürgermeister werden nach Besoldungsgruppen bezahlt. Diese Gruppen richten sich nach der Gemeindegröße und der Dienstzeit aus. Für detailiertere Informationen schauen Sie Sich die Besoldungsgruppe des Bürgermeisters in Ihrer Zielgemeinde an, diese ist öffentlich verfügbar oder anfragbar.